Umgang mit Betroffenen
Der Umgang mit Essgestörten, vor allem Magersüchtigen, ist nicht einfach. Das betrifft Eltern ebenso wie Geschwister und Partner, Freundinnen und Freunde, aber auch Lehrerinnen und Lehrer. Die Jugendlichen sehnen sich nach Anteilnahme, möchten aber keinesfalls auf ihr Aussehen und auf Essen angesprochen werden.
Sobald eine Lehrkraft mit einem tatsächlich betroffenen Schüler bzw. Schülerin konfrontiert ist, tauchen – wie auch in anderen sensiblen Bereichen – Fragen der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und des Einbezuges weiterer Personen auf (wie z. B. des Schulpsychologen, der Eltern). Dazu kommt die selbstkritische Frage nach dem co-abhängigen Agieren als einfühlsame Bezugsperson. Hier ist große Sensibilität erforderlich.
Sicher kann man sich als Lehrkraft mit Kollegen, mit dem Schulleiter und dem Schulpsychologen beraten. Das ist immer möglich und sinnvoll, solange der Schutz des Betroffenen gewahrt bleibt: Was soll ich tun? Oft können dadurch hilfreiche Adressen von Beratungsstellen vermittelt werden. Der Einbezug der Eltern sollte gemeinsam mit der Schülerin erwogen werden. Schulpsychologen haben eine besondere Verschwiegenheitspflicht und können für erste vermittelnde Gespräche der Schülerin empfohlen werden. Auch Ärzte und Gesundheitsämter bieten Unterstützung und Hilfen an.
Dem Lehrer muss klar bleiben, dass er sich nicht überfordert und die nachhaltige Intervention Fachleuten übergibt. Hier enden die Möglichkeiten der Schule!
Weitere Hinweise (Verhaltenstipps) zu folgenden Punkten:
- Sensible Kontaktaufnahme
- Vertraulichkeit und Schutz
- Gefahr der Co-Abhängigkeit
- Hilfsangebote
Sobald eine Lehrkraft mit einem tatsächlich betroffenen Schüler bzw. Schülerin konfrontiert ist, tauchen – wie auch in anderen sensiblen Bereichen – Fragen der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und des Einbezuges weiterer Personen auf (wie z. B. des Schulpsychologen, der Eltern). Dazu kommt die selbstkritische Frage nach dem co-abhängigen Agieren als einfühlsame Bezugsperson. Hier ist große Sensibilität erforderlich.
Sicher kann man sich als Lehrkraft mit Kollegen, mit dem Schulleiter und dem Schulpsychologen beraten. Das ist immer möglich und sinnvoll, solange der Schutz des Betroffenen gewahrt bleibt: Was soll ich tun? Oft können dadurch hilfreiche Adressen von Beratungsstellen vermittelt werden. Der Einbezug der Eltern sollte gemeinsam mit der Schülerin erwogen werden. Schulpsychologen haben eine besondere Verschwiegenheitspflicht und können für erste vermittelnde Gespräche der Schülerin empfohlen werden. Auch Ärzte und Gesundheitsämter bieten Unterstützung und Hilfen an.
Dem Lehrer muss klar bleiben, dass er sich nicht überfordert und die nachhaltige Intervention Fachleuten übergibt. Hier enden die Möglichkeiten der Schule!
Weitere Hinweise (Verhaltenstipps) zu folgenden Punkten:
- Sensible Kontaktaufnahme
- Vertraulichkeit und Schutz
- Gefahr der Co-Abhängigkeit
- Hilfsangebote
